Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen am Standort Bürgeramt Tempelhof
Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Tempelhof
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277-7011
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar.
Das Bürgeramt Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang).
Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar.
Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden.
Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
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08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
möglich.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
- S-Bahn
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- S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
- U-Bahn
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- Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen
Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, dann nutzen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug
Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen". Haben Sie Ihr Fahrzeug verwerten lassen, dann wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis" (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug und laden Sie die notwendige Dokumente hoch.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich. Sie können die Reservierung im Nachgang über einen anderen Online-Dienst veranlassen (unter "Weiterführende Informationen").
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate möglich. Planen Sie, das Fahrzeug nur temporär außer Betrieb zu setzen, dann können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren.
Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist beim Bürgeramt und online nicht möglich.
Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen aber sofort nach der Außerbetriebsetzung online reservieren. (s. weiterführende Informationen) Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht.
5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz aller erforderlichen Unterlagen.
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Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über die Terminbuchung oder post.kfz-zulassung@labo.berlin.de vereinbaren. - Für die Online-Antragstellung: Das Fahrzeug muss in Berlin zugelassen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Die Kennzeichenschilder müssen mit Stempelplaketten und freizulegenden Sicherheitscodes versehen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode auf der Rückseite versehen sein.
-
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit vollständigen Unterlagen
Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen. - Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis
-
ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte - beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
- Legt eine dritte Person alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt diese als bevollmächtigt.
Gebühren
- 16,50 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
- 2,70 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
- Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.