Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
2. Notfallkunden und –kundinnen
Als Notfallkunden und -kundinnen gelten diejenigen, die nach einem Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen möchten, oder Kunden, die für eine bevorstehende Reise zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen benötigen. Voraussetzung dabei ist, dass vor dem Reiseantritt (berlinweit) kein freier Termin buchbar ist und zum Termin die entsprechenden Reiseunterlagen vorgelegt werden.
Sie können sich für eine Terminvereinbarung telefonisch an folgende Notfall-Hotlinenummern wenden:
• (030) 90296 7803
• (030) 90296 7804.
Die Mitarbeitenden sind montags, mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
3. Schriftliche Antragstellung
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Führungszeugnis
5. Gewerbezentralregisterauszug
6. Melderegisterauskünfte
7. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
8. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
9. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
10. Befreiung von der Ausweispflicht.
Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie unter: Service-Portal Berlin. Bitte beachten Sie, dass einige Dienstleistungen gebührenpflichtig sind.
4. Informationen zum berlinpass
Lichtenbergerinnen und Lichtenberger, die beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und deren Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung) können einen neuen berlinpass beantragen. Alle anderen leistungsbeziehenden Personen nutzen weiterhin das Berlin-Ticket S in Verbindung mit ihrem abgelaufenen berlinpass oder dem vor März 2021 ausgestellten Bewilligungsbescheid, solange bis sie in 2021 einen neuen Bescheid erhalten.
Wegen der derzeit einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregelungen in den Bürgerämtern sind berlinpass-Anträge der Lichtenberger Einwohnerinnen und Einwohner ausschließlich schriftlich an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Bürgerdienste – Kennwort: berlinpass - ,10360 Berlin, zu senden.
Nähere Informationen finden Sie online hier
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)
Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb zu setzen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichen besteht allerdings nicht.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Vollständige Unterlagen
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
- Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis
- ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
- beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
-
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.
Gebühren
- 7,50 Euro für die Außerbetriebsetzung
- 12,60 Euro für die Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
Nahverkehr
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Grevesmühlener Str.
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Prendener Str.
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