Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlungsmöglichkeiten

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhfahrer über den Bauteil E, Kirchstr. 3

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      7:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.

Hinweis für Terminkunden

Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • S Zehlendorf: S1

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.


(*) Dienstleistungen ohne Termin
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum A 2 selbstständig eine Wartenummer.
  • Personalausweis abholen
  • Reisepass abholen
  • Führerschein abholen
  • Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
  • Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft
  • Abmeldung einer Wohnung

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname

Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname

Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.



An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Meldebescheinigung beantragen

Sie brauchen eine Melde-Bescheinigung?
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.

Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
  • persönliche Daten
  • Staatsangehörigkeit, Religion oder Familienstand
  • Adressen (mit Datum, wann Sie dort gewohnt haben)
  • Angaben zu Ehepartner, Kindern oder gesetzlichen Vertretern
  • Informationen zu Ihrem Ausweis

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Sie brauchen ein BundID-Konto oder ein Gastzugang und ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie müssen in Berlin gemeldet sein.
  • Wie können Sie im Internet online beantragen?
    • Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
    • Sie brauchen ein BundID-Konto oder einen Gastzugang.
    • Die Anmeldung ist kostenlos.
    • Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
    • Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
    • Die Melde-Bescheinigung wird in Ihr elektronisches Postfach geschickt, und Sie können sie dort herunterladen.
  • Wie können Sie im Bürger-Amt beantragen?
    • Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
    • Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht diese Person eine Vollmacht.
    • Wenn Sie die Melde-Bescheinigung als Lebens-Bescheinigung wollen, müssen Sie sie persönlich abholen.
    • Die Melde-Bescheinigung kriegen Sie vor Ort.
    • Bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.
  • Wie können Sie schriftlich beantragen?
    • Schicken Sie den Antrag per Post.
    • Überweisen Sie die Gebühr vorher.
    • Schicken Sie den Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ab.
    • Die Melde-Bescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Melde-Bescheinigung
    • Wenn jemand für Sie den Antrag stellt, braucht die Person eine Vollmacht.
    • Wenn Sie Sozialhilfe oder Rente bekommen, legen Sie einen Nachweis bei, dass Sie keine Gebühr bezahlen müssen, zum Beispiel Ihren Bewilligungs-Bescheid.
  • Online-Antrag
    • Personal-Ausweis und Ihre PIN
  • Persönlich vor Ort
    • Personal-Ausweis oder Reise-Pass im Original
  • Schriftliche Antragstellung
    • Personal-Ausweis oder Reise-Pass in Kopie
    • Zahlungsnachweis in Kopie

Gebühren

  • keine Gebühr: wenn Sie den Antrag online machen
  • keine Gebühr: wenn Sie den Antrag wegen Rente oder Sozial-Hilfe machen
  • 10,00 Euro: wenn Sie den Antrag persönlich abgeben oder per Post schicken
  • 5,00 Euro extra: für jede weitere Person, die mit auf der Melde-Bescheinigung steht

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich stellen
  • 1 bis 2 Wochen: wenn Sie den Antrag per Post schicken

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Den Antrag können Sie in jedem Bürgeramt persönlich oder schriftlich machen.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen, ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.