Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt Riesaer Straße
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Bürgeramt Riesaer Straße
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90293-2545
- E-Mail: buergeramt.hellemitte@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Dienstag
-
12:30-18:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Donnerstag
-
12:30-18:00 Uhr
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Informationen
Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können. Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können. Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Tram
-
Jenaer Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang: Riesaer Str. 94, Etage 5, Raum B 5.01Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie, dass an diesem Standort des Bürgeramtes keine Zahlungen entgegengenommen werden können, weder in bar noch elektronisch. Daher können hier nur gebührenfreie Dienstleistungen angeboten werden. Dies führt zu einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot.Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige. -
Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben. -
Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
Gebühren
keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau