Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Mittwoch

      09.00 Uhr - 12.00 Uhr nur Termine

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Sprechzeiten entfallen zu folgende Zeiten:
26.06.2024
17.07.2024 bis 11.09.2024
25.09.2024
16.10.2024
23.10.2024 und
18.12.2024

Hinweis für Terminkunden

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Änderung/Wechsel der Hauptwohnung

  • Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
oder
  • durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
    Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
  • Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
    Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben.
  • Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
    Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.

Gebühren

keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

  • Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte (Rathaus Tiergarten):
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.

Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau