Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt Schöneberg - Vorzugstermine

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Schöneberg - Vorzugstermine
- John-F.-Kennedy-Platz -, 10825 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 902777021
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
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08:00 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08:00 bis 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Am 06.04.2023 öffnet das Bürgeramt Schöneberg von 08:00 - 16:00 Uhr.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S Schöneberg
- S41
- S45
- S46
- S42
- S1
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- S41
- S45
- S46
- S42
-
0.8km
S Schöneberg
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
0.3km
U Rathaus Schöneberg
- Bus
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0km
Rathaus Schöneberg
- 143
- M43
- M46
- N7X
-
0.4km
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
0km
Rathaus Schöneberg
- Regionalbahn
-
-
1.8km
S Südkreuz Bhf
- RB10
- RB14
- RE3
- RE4
- RE5
- RE8
- FEX
-
1.8km
S Südkreuz Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Für Besuchende gilt in den Bürgerämtern Tempelhof-Schöneberg weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske).Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
Voraussetzungen
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Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige. -
Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben. -
Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
Gebühren
keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau