Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Rathaus Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Stresow
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
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S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- 134
- N30
- N34
- M36
- M45
- 671
- 136
- 337
- N7
- X33
- X37
- X36
- RE8
- 137
- M37
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- X36
- M45
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
-
Elsflether Weg
- X37
- X36
- M32
-
S+U Rathaus Spandau
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE8
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RB14
-
S Spandau Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:
⦁ Führungszeugnisse beantragen
⦁ Meldebescheinigung beantragen
- An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige. -
Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben. -
Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
Gebühren
keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau