Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt Wasserstadt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Veränderte Öffnungszeiten im Bürgeramt Wasserstadt ab dem 16.12.2024

Aufgrund dringend notwendiger Maßnahmen im Zuge der Organisation der Neuwahlen bleibt das Bürgeramt für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bereits gebuchte Termine finden im Bürgeramt Rathaus Spandau statt.
Die Abholung beantragter Dokumente ist ab dem 16.12.2024 nur im Rathaus Spandau zu den Öffnungszeiten möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
  • Dienstag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
      12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
  • Donnerstag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
      12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Veränderte Öffnungszeiten im Bürgeramt Wasserstadt ab dem 16.12.2024

Aufgrund dringend notwendiger Maßnahmen im Zuge der Organisation der Neuwahlen bleibt das Bürgeramt für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bereits gebuchte Termine finden im Bürgeramt Rathaus Spandau statt.
Die Abholung beantragter Dokumente ist ab dem 16.12.2024 nur im Rathaus Spandau zu den Öffnungszeiten möglich.

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:
⦁ Führungszeugnisse beantragen
⦁ Meldebescheinigung beantragen

Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
  • Das Bürgeramt Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führerscheine (außer für Internationale Führerscheine) und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
  • Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
  • Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
  • Die Mindestgröße beträgt 135 cm.

  • An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Änderung/Wechsel der Hauptwohnung

  • Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
oder
  • durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
    Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
  • Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
    Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben.
  • Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
    Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.

Gebühren

keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

  • Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte (Rathaus Tiergarten):
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.

Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau