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Wohnsitz - Wohnung anmelden am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
11:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Beusselstr.
- S46
- S41
- S42
-
S+U Westhafen
- S46
- S41
- S42
-
S Bellevue
-
U-Bahn
-
U Turmstr.
- U9
-
U Birkenstr.
- U9
-
U Hansaplatz
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
-
Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
-
Rathaus Tiergarten
-
Tram
-
U Turmstr.
- M10
-
Lübecker Str.
- M10
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
-
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- An diesem Standort ist es vorläufig nicht möglich ein Foto aufzunehmen. Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnsitz - Wohnung anmelden
Sie ziehen um.
Und Sie wollen die neue Wohnung in Berlin anmelden?
Hier lesen Sie, wie das geht.
Für die Anmeldung haben Sie 14 Tage Zeit.
Sie müssen Ihre neue Wohnung bei der Melde-Behörde anmelden.
Die Zeit läuft ab dem Umzugs-Tag.
Wenn Sie Ihre neue Wohnung angemeldet haben, dann bekommen Sie ein Schreiben.
Das Schreiben heißt Melde-Bestätigung.
Ausnahmen
Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Berlin.
Dann müssen Sie sich nicht anmelden.
Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
Dann muss das eine andere Person machen.
Diese Person heißt: Bevollmächtigter.
Und Sie wollen die neue Wohnung in Berlin anmelden?
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Für die Anmeldung haben Sie 14 Tage Zeit.
Sie müssen Ihre neue Wohnung bei der Melde-Behörde anmelden.
Die Zeit läuft ab dem Umzugs-Tag.
Wenn Sie Ihre neue Wohnung angemeldet haben, dann bekommen Sie ein Schreiben.
Das Schreiben heißt Melde-Bestätigung.
Ausnahmen
Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Berlin.
Dann müssen Sie sich nicht anmelden.
Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
Dann muss das eine andere Person machen.
Diese Person heißt: Bevollmächtigter.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Sie brauchen ein BundID-Konto, ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".
Voraussetzungen
-
Wie können Sie sich im Internet online anmelden?
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen in Deutschland gemeldet sein und die deutsche Staats-Bürgerschaft haben oder Sie sind EU-Bürger.
- Sie müssen innerhalb von Deutschland umgezogen sein.
- Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
- Wenn die ganze Familie umzieht, kann ein Erwachsener alle anderen Familien-Mitglieder anmelden. Auch Kinder müssen mitangemeldet werden.
- Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
- Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
- Geben Sie Ihre Adresse ein und laden Sie die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber hoch.
- Das Amt schickt Ihnen eine E-Mail.
- Das Amt schickt Ihnen eine Melde-Bestätigung. Die können sie herunterladen.
- Sie bekommen einen Aufkleber mit der neuen Adresse.
- Kleben Sie den Aufkleber auf Ihren Personal-Ausweis.
-
Wie können Sie sich im Bürger-Amt anmelden?
- Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
- oder eine andere Person geht ins Bürger-Amt und meldet Sie an.
- Sie brauchen das ausgefüllte Anmelde-Formular und die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber.
- Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht die Person 3 Dinge von Ihnen: Eine Vollmacht, das Anmelde-Formular und die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmelde-Formular
Hinweis Das Anmelde-Formular finden Sie unter Formulare. -
Personal-Ausweis, Reise-Pass, National-Pass oder Pass-Ersatz-Papiere
- Bitte bringen Sie alle Ausweise mit, die Sie haben.
- Wenn mehrere Personen umziehen: Dann bringen Sie von allen Personen die Ausweise mit.
-
Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber
Der Vermieter muss die Einzugs-Bestätigung unterschreiben und Ihnen geben. Dazu hat er 14 Tage Zeit. In der Einzugs-Bestätigung muss stehen:
- Sie sind in die neue Wohnung eingezogen.
- Der Name und die Adresse vom Vermieter.
- Oder der Name vom Haus-Besitzer, wenn das Haus nicht dem Vermieter gehört.
- Das Datum, wann Sie eingezogen sind.
- Die Adresse von der Wohnung.
- Die Namen von allen Personen, die sich in Berlin anmelden müssen.
- HInweis: Ein Beispiel für eine Einzugs-Bestätigung finden Sie unter Formulare.
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
-
Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des abwesenden Sorge-Berechtigten
- Beide Eltern wohnen zusammen.
- Ein Eltern-Teil ist vielleicht nicht da beim Bürger-Amt.
- Das ist der abwesende Sorge-Berechtigte.
- Dieser Sorge-Berechtigte muss eine Einverständniserklärung des abwesenden Sorge-Berechtigten schreiben.
- Das können Sie selbst schreiben. Dafür gibt es kein Formular.
-
Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorge-Berechtigten
- Die Eltern wohnen nicht mehr zusammen und das Kind wohnt nur bei einem Eltern-Teil.
- Dann muss der andere Eltern-Teil eine Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten schreiben. Das ist ein Schreiben.
- In dem Schreiben steht: Man sagt zum Umzug von dem Kind: JA.
- Sie brauchen auch den Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom anderen Eltern-Teil.
- Hinweis: Die Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten finden sie unter Formulare.
-
Wenn Sie 2 Wohnungen haben: Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung
Zum Beispiel:
- Sie ziehen nach Berlin in eine neue Wohnung.
- Aber Sie haben auch in einer anderen Stadt eine Wohnung.
- Dann müssen Sie die neue Wohnung in Berlin anmelden.
- In das Beiblatt zur Anmeldung schreiben Sie, welche Wohnung Ihre Haupt-Wohnung ist.
- Die Haupt-Wohnung nennt man auch: erster Wohnsitz.
- Hinweis: Das Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung finden Sie unter Formulare.
-
Personenstands-Urkunden
- Wenn Sie zum ersten Mal in Berlin wohnen, dann brauchen Sie vielleicht beim Bürger-Amt verschiedene Urkunden.
- Zum Beispiel Ihre Heirats-Urkunde oder Geburts-Urkunde.
- Diese Urkunden nennt man Personenstands-Urkunden.
- Bitte bringen Sie alle Urkunden mit, die Sie haben.
-
Wenn eine andere Person ins Bürger-Amt geht und Sie anmeldet: Vollmacht
Die andere Person braucht 3 Dinge von Ihnen:
- Eine Vollmacht,
- die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber,
- und das Anmelde-Formular.
- Das Anmelde-Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
Formulare
- Anmelde-Formular
- Wenn Sie 2 Wohnungen haben: Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung
- Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber (Muster)
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
- Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorge-Berechtigten
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Abs. 1 und 3 - An- und Abmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Abs. 4 - Mehrere Wohnungen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23a Abs. 2 und 3 - Elektronische Anmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Abs. 1 - Datenerhebung, Meldebestätigung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 27 - Ausnahmen von der Meldepflicht
- Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Ummeldungen die Berliner Bürgerämter zuständig.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte bzw. an das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf.
- Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Erstanmeldungen die Flüchtlingsbürgerämter zuständig.
und für Geflüchtete aus der Ukraine
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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