Wohnsitz - Wohnung anmelden am Standort Bürgeramt Reinickendorf-Ost

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.30 Uhr nur mit Termin
  • Dienstag

      10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
  • Mittwoch

      07.30-14.00 Uhr nur mit Termin
  • Donnerstag

      10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr nur mit Termin

Hinweis für Terminkunden

Bitte pro Person einen Termin beantragen

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

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Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.

Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.

  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.

Behindengerechter Zugang an der linken Stirnseite des Hauses 1.

Unsere Wartebereiche befinden sich im Haupteingangsbereich und am behindertengerechten Zugang.

Im Wartebereich vor Raum 10 befindet sich der Ausweisautomat.

Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.

Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.

  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Dienstleistungsbeschreibung

Wohnsitz - Wohnung anmelden

Sie ziehen um.
Und Sie wollen die neue Wohnung in Berlin anmelden?
Hier lesen Sie, wie das geht.

Für die Anmeldung haben Sie 14 Tage Zeit.
Sie müssen Ihre neue Wohnung bei der Melde-Behörde anmelden.
Die Zeit läuft ab dem Umzugs-Tag.

Wenn Sie Ihre neue Wohnung angemeldet haben, dann bekommen Sie ein Schreiben.
Das Schreiben heißt Melde-Bestätigung.

Ausnahmen

Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Berlin.
Dann müssen Sie sich nicht anmelden.

Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
Dann muss das eine andere Person machen.
Diese Person heißt: Bevollmächtigter.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Wie können Sie sich im Internet online anmelden?
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Sie müssen in Deutschland gemeldet sein und die deutsche Staats-Bürgerschaft haben oder Sie sind EU-Bürger.
    • Sie müssen innerhalb von Deutschland umgezogen sein.
    • Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
    • Wenn die ganze Familie umzieht, kann ein Erwachsener alle anderen Familien-Mitglieder anmelden. Auch Kinder müssen mitangemeldet werden.
    • Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
    • Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
    • Geben Sie Ihre Adresse ein und laden Sie die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber hoch.
    • Das Amt schickt Ihnen eine E-Mail.
    • Das Amt schickt Ihnen eine Melde-Bestätigung. Die können sie herunterladen.
    • Sie bekommen einen Aufkleber mit der neuen Adresse.
    • Kleben Sie den Aufkleber auf Ihren Personal-Ausweis.
  • Wie können Sie sich im Bürger-Amt anmelden?
    • Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
    • oder eine andere Person geht ins Bürger-Amt und meldet Sie an.
    • Sie brauchen das ausgefüllte Anmelde-Formular und die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber.
    • Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht die Person 3 Dinge von Ihnen: Eine Vollmacht, das Anmelde-Formular und die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde-Formular
    Hinweis Das Anmelde-Formular finden Sie unter Formulare.
  • Personal-Ausweis, Reise-Pass, National-Pass oder Pass-Ersatz-Papiere
    • Bitte bringen Sie alle Ausweise mit, die Sie haben.
    • Wenn mehrere Personen umziehen: Dann bringen Sie von allen Personen die Ausweise mit.
  • Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber
    Der Vermieter muss die Einzugs-Bestätigung unterschreiben und Ihnen geben. Dazu hat er 14 Tage Zeit. In der Einzugs-Bestätigung muss stehen:
    • Sie sind in die neue Wohnung eingezogen.
    • Der Name und die Adresse vom Vermieter.
    • Oder der Name vom Haus-Besitzer, wenn das Haus nicht dem Vermieter gehört.
    • Das Datum, wann Sie eingezogen sind.
    • Die Adresse von der Wohnung.
    • Die Namen von allen Personen, die sich in Berlin anmelden müssen.
    • HInweis: Ein Beispiel für eine Einzugs-Bestätigung finden Sie unter Formulare.
  • Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
  • Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des abwesenden Sorge-Berechtigten
    • Beide Eltern wohnen zusammen.
    • Ein Eltern-Teil ist vielleicht nicht da beim Bürger-Amt.
    • Das ist der abwesende Sorge-Berechtigte.
    • Dieser Sorge-Berechtigte muss eine Einverständniserklärung des abwesenden Sorge-Berechtigten schreiben.
    • Das können Sie selbst schreiben. Dafür gibt es kein Formular.
  • Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorge-Berechtigten
    • Die Eltern wohnen nicht mehr zusammen und das Kind wohnt nur bei einem Eltern-Teil.
    • Dann muss der andere Eltern-Teil eine Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten schreiben. Das ist ein Schreiben.
    • In dem Schreiben steht: Man sagt zum Umzug von dem Kind: JA.
    • Sie brauchen auch den Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom anderen Eltern-Teil.
    • Hinweis: Die Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten finden sie unter Formulare.
  • Wenn Sie 2 Wohnungen haben: Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung
    Zum Beispiel:
    • Sie ziehen nach Berlin in eine neue Wohnung.
    • Aber Sie haben auch in einer anderen Stadt eine Wohnung.
    • Dann müssen Sie die neue Wohnung in Berlin anmelden.
    • In das Beiblatt zur Anmeldung schreiben Sie, welche Wohnung Ihre Haupt-Wohnung ist.
    • Die Haupt-Wohnung nennt man auch: erster Wohnsitz.
    • Hinweis: Das Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung finden Sie unter Formulare.
  • Personenstands-Urkunden
    • Wenn Sie zum ersten Mal in Berlin wohnen, dann brauchen Sie vielleicht beim Bürger-Amt verschiedene Urkunden.
    • Zum Beispiel Ihre Heirats-Urkunde oder Geburts-Urkunde.
    • Diese Urkunden nennt man Personenstands-Urkunden.
    • Bitte bringen Sie alle Urkunden mit, die Sie haben.
  • Wenn eine andere Person ins Bürger-Amt geht und Sie anmeldet: Vollmacht
    Die andere Person braucht 3 Dinge von Ihnen:
    • Eine Vollmacht,
    • die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber,
    • und das Anmelde-Formular.
    • Das Anmelde-Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Ummeldungen die Berliner Bürgerämter zuständig.
Flüchtlingsbürgeramt
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte bzw. an das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf.
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Erstanmeldungen die Flüchtlingsbürgerämter zuständig.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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