Wohnsitz - Wohnung anmelden am Standort Bürgeramt Schöneweide

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:30 Uhr
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die Abholung beantragter Personaldokumente. Termine können Sie online über die Bürgeramtsstandorte oder über das Bürgertelefon 115 vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass eine Terminvergabe per E-Mail nicht möglich ist.

Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.

Allgemeine Informationen
  • Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
  • Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Wohnsitz - Wohnung anmelden

Sie ziehen um.
Und Sie wollen die neue Wohnung in Berlin anmelden?
Hier lesen Sie, wie das geht.

Für die Anmeldung haben Sie 14 Tage Zeit.
Sie müssen Ihre neue Wohnung bei der Melde-Behörde anmelden.
Die Zeit läuft ab dem Umzugs-Tag.

Wenn Sie Ihre neue Wohnung angemeldet haben, dann bekommen Sie ein Schreiben.
Das Schreiben heißt Melde-Bestätigung.

Ausnahmen

Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Berlin.
Dann müssen Sie sich nicht anmelden.

Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
Dann muss das eine andere Person machen.
Diese Person heißt: Bevollmächtigter.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Wie können Sie sich im Internet online anmelden?
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Sie müssen in Deutschland gemeldet sein und die deutsche Staats-Bürgerschaft haben oder Sie sind EU-Bürger.
    • Sie müssen innerhalb von Deutschland umgezogen sein.
    • Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
    • Wenn die ganze Familie umzieht, kann ein Erwachsener alle anderen Familien-Mitglieder anmelden. Auch Kinder müssen mitangemeldet werden.
    • Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
    • Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
    • Geben Sie Ihre Adresse ein und laden Sie die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber hoch.
    • Das Amt schickt Ihnen eine E-Mail.
    • Das Amt schickt Ihnen eine Melde-Bestätigung. Die können sie herunterladen.
    • Sie bekommen einen Aufkleber mit der neuen Adresse.
    • Kleben Sie den Aufkleber auf Ihren Personal-Ausweis.
  • Wie können Sie sich im Bürger-Amt anmelden?
    • Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
    • oder eine andere Person geht ins Bürger-Amt und meldet Sie an.
    • Sie brauchen das ausgefüllte Anmelde-Formular und die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber.
    • Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht die Person 3 Dinge von Ihnen: Eine Vollmacht, das Anmelde-Formular und die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde-Formular
    Hinweis Das Anmelde-Formular finden Sie unter Formulare.
  • Personal-Ausweis, Reise-Pass, National-Pass oder Pass-Ersatz-Papiere
    • Bitte bringen Sie alle Ausweise mit, die Sie haben.
    • Wenn mehrere Personen umziehen: Dann bringen Sie von allen Personen die Ausweise mit.
  • Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber
    Der Vermieter muss die Einzugs-Bestätigung unterschreiben und Ihnen geben. Dazu hat er 14 Tage Zeit. In der Einzugs-Bestätigung muss stehen:
    • Sie sind in die neue Wohnung eingezogen.
    • Der Name und die Adresse vom Vermieter.
    • Oder der Name vom Haus-Besitzer, wenn das Haus nicht dem Vermieter gehört.
    • Das Datum, wann Sie eingezogen sind.
    • Die Adresse von der Wohnung.
    • Die Namen von allen Personen, die sich in Berlin anmelden müssen.
    • HInweis: Ein Beispiel für eine Einzugs-Bestätigung finden Sie unter Formulare.
  • Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
  • Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des abwesenden Sorge-Berechtigten
    • Beide Eltern wohnen zusammen.
    • Ein Eltern-Teil ist vielleicht nicht da beim Bürger-Amt.
    • Das ist der abwesende Sorge-Berechtigte.
    • Dieser Sorge-Berechtigte muss eine Einverständniserklärung des abwesenden Sorge-Berechtigten schreiben.
    • Das können Sie selbst schreiben. Dafür gibt es kein Formular.
  • Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorge-Berechtigten
    • Die Eltern wohnen nicht mehr zusammen und das Kind wohnt nur bei einem Eltern-Teil.
    • Dann muss der andere Eltern-Teil eine Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten schreiben. Das ist ein Schreiben.
    • In dem Schreiben steht: Man sagt zum Umzug von dem Kind: JA.
    • Sie brauchen auch den Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom anderen Eltern-Teil.
    • Hinweis: Die Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten finden sie unter Formulare.
  • Wenn Sie 2 Wohnungen haben: Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung
    Zum Beispiel:
    • Sie ziehen nach Berlin in eine neue Wohnung.
    • Aber Sie haben auch in einer anderen Stadt eine Wohnung.
    • Dann müssen Sie die neue Wohnung in Berlin anmelden.
    • In das Beiblatt zur Anmeldung schreiben Sie, welche Wohnung Ihre Haupt-Wohnung ist.
    • Die Haupt-Wohnung nennt man auch: erster Wohnsitz.
    • Hinweis: Das Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung finden Sie unter Formulare.
  • Personenstands-Urkunden
    • Wenn Sie zum ersten Mal in Berlin wohnen, dann brauchen Sie vielleicht beim Bürger-Amt verschiedene Urkunden.
    • Zum Beispiel Ihre Heirats-Urkunde oder Geburts-Urkunde.
    • Diese Urkunden nennt man Personenstands-Urkunden.
    • Bitte bringen Sie alle Urkunden mit, die Sie haben.
  • Wenn eine andere Person ins Bürger-Amt geht und Sie anmeldet: Vollmacht
    Die andere Person braucht 3 Dinge von Ihnen:
    • Eine Vollmacht,
    • die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber,
    • und das Anmelde-Formular.
    • Das Anmelde-Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Ummeldungen die Berliner Bürgerämter zuständig.
Flüchtlingsbürgeramt
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte bzw. an das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf.
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Erstanmeldungen die Flüchtlingsbürgerämter zuständig.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen