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Wohnsitz - Wohnung anmelden am Standort Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt)

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt)
- Hohenzollerndamm 177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-16211
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:30 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
-
09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
-
Donnerstag
-
08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
- In akuten Notfällen sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
- Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 10.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm, die Buchstaben L - N werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und die Buchstaben O - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Kunden mit Termin müssen sich nicht am Info-Tresen melden, sondern können direkt nach Aufruf Ihrer Vorgangsnr. im Raum der Sachbearbeitung erscheinen.
- In akuten Notfällen sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
- Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 10.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm, die Buchstaben L - N werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und die Buchstaben O - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Hohenzollerndamm
- S45
- S46
- S41
- S42
-
S Hohenzollerndamm
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
biometrische LichtbilderSeit dem 01.05.2025 werden in allen Behörden in Deutschland ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel) genutzt. Diese können entweder in den Behörden selbst oder bei registrierten Fotografinnen und Fotografen erstellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind.
Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.
elektronischer Aufenthaltstitel
Beim elektronischen Aufenthaltstitel ist eine Erstellung von biometrischen Fotos im Bürgeramt, auf Grund von technischen Schwierigkeiten, aktuell nicht möglich. Bitte bringen Sie hierzu einen QR-Code von einem registrierten Fotografinnen und Fotografen oder ein biometrisches Papierfoto mit.
Im Bürgeramt Heerstraße können wir für die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels nur ein biometrisches Papierfoto verwenden.
Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.
Eine Übersicht der teilnehmenden Fotograf*innen erhalten Sie "hier":https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- In der Zeit von 07.30 bis 08.00 Uhr ist am Mittwoch keine Barzahlung an den Automaten möglich!
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnsitz - Wohnung anmelden
Sie ziehen um.
Und Sie wollen die neue Wohnung in Berlin anmelden?
Hier lesen Sie, wie das geht.
Für die Anmeldung haben Sie 14 Tage Zeit.
Sie müssen Ihre neue Wohnung bei der Melde-Behörde anmelden.
Die Zeit läuft ab dem Umzugs-Tag.
Wenn Sie Ihre neue Wohnung angemeldet haben, dann bekommen Sie ein Schreiben.
Das Schreiben heißt Melde-Bestätigung.
Ausnahmen
Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Berlin.
Dann müssen Sie sich nicht anmelden.
Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
Dann muss das eine andere Person machen.
Diese Person heißt: Bevollmächtigter.
Und Sie wollen die neue Wohnung in Berlin anmelden?
Hier lesen Sie, wie das geht.
Für die Anmeldung haben Sie 14 Tage Zeit.
Sie müssen Ihre neue Wohnung bei der Melde-Behörde anmelden.
Die Zeit läuft ab dem Umzugs-Tag.
Wenn Sie Ihre neue Wohnung angemeldet haben, dann bekommen Sie ein Schreiben.
Das Schreiben heißt Melde-Bestätigung.
Ausnahmen
Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Berlin.
Dann müssen Sie sich nicht anmelden.
Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
Dann muss das eine andere Person machen.
Diese Person heißt: Bevollmächtigter.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Sie brauchen ein BundID-Konto, ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".
Voraussetzungen
-
Wie können Sie sich im Internet online anmelden?
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen in Deutschland gemeldet sein und die deutsche Staats-Bürgerschaft haben oder Sie sind EU-Bürger.
- Sie müssen innerhalb von Deutschland umgezogen sein.
- Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
- Wenn die ganze Familie umzieht, kann ein Erwachsener alle anderen Familien-Mitglieder anmelden. Auch Kinder müssen mitangemeldet werden.
- Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
- Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
- Geben Sie Ihre Adresse ein und laden Sie die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber hoch.
- Das Amt schickt Ihnen eine E-Mail.
- Das Amt schickt Ihnen eine Melde-Bestätigung. Die können sie herunterladen.
- Sie bekommen einen Aufkleber mit der neuen Adresse.
- Kleben Sie den Aufkleber auf Ihren Personal-Ausweis.
-
Wie können Sie sich im Bürger-Amt anmelden?
- Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
- oder eine andere Person geht ins Bürger-Amt und meldet Sie an.
- Sie brauchen das ausgefüllte Anmelde-Formular und die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber.
- Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht die Person 3 Dinge von Ihnen: Eine Vollmacht, das Anmelde-Formular und die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmelde-Formular
Hinweis Das Anmelde-Formular finden Sie unter Formulare. -
Personal-Ausweis, Reise-Pass, National-Pass oder Pass-Ersatz-Papiere
- Bitte bringen Sie alle Ausweise mit, die Sie haben.
- Wenn mehrere Personen umziehen: Dann bringen Sie von allen Personen die Ausweise mit.
-
Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber
Der Vermieter muss die Einzugs-Bestätigung unterschreiben und Ihnen geben. Dazu hat er 14 Tage Zeit. In der Einzugs-Bestätigung muss stehen:
- Sie sind in die neue Wohnung eingezogen.
- Der Name und die Adresse vom Vermieter.
- Oder der Name vom Haus-Besitzer, wenn das Haus nicht dem Vermieter gehört.
- Das Datum, wann Sie eingezogen sind.
- Die Adresse von der Wohnung.
- Die Namen von allen Personen, die sich in Berlin anmelden müssen.
- HInweis: Ein Beispiel für eine Einzugs-Bestätigung finden Sie unter Formulare.
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
-
Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des abwesenden Sorge-Berechtigten
- Beide Eltern wohnen zusammen.
- Ein Eltern-Teil ist vielleicht nicht da beim Bürger-Amt.
- Das ist der abwesende Sorge-Berechtigte.
- Dieser Sorge-Berechtigte muss eine Einverständniserklärung des abwesenden Sorge-Berechtigten schreiben.
- Das können Sie selbst schreiben. Dafür gibt es kein Formular.
-
Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorge-Berechtigten
- Die Eltern wohnen nicht mehr zusammen und das Kind wohnt nur bei einem Eltern-Teil.
- Dann muss der andere Eltern-Teil eine Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten schreiben. Das ist ein Schreiben.
- In dem Schreiben steht: Man sagt zum Umzug von dem Kind: JA.
- Sie brauchen auch den Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom anderen Eltern-Teil.
- Hinweis: Die Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten finden sie unter Formulare.
-
Wenn Sie 2 Wohnungen haben: Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung
Zum Beispiel:
- Sie ziehen nach Berlin in eine neue Wohnung.
- Aber Sie haben auch in einer anderen Stadt eine Wohnung.
- Dann müssen Sie die neue Wohnung in Berlin anmelden.
- In das Beiblatt zur Anmeldung schreiben Sie, welche Wohnung Ihre Haupt-Wohnung ist.
- Die Haupt-Wohnung nennt man auch: erster Wohnsitz.
- Hinweis: Das Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung finden Sie unter Formulare.
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Personenstands-Urkunden
- Wenn Sie zum ersten Mal in Berlin wohnen, dann brauchen Sie vielleicht beim Bürger-Amt verschiedene Urkunden.
- Zum Beispiel Ihre Heirats-Urkunde oder Geburts-Urkunde.
- Diese Urkunden nennt man Personenstands-Urkunden.
- Bitte bringen Sie alle Urkunden mit, die Sie haben.
-
Wenn eine andere Person ins Bürger-Amt geht und Sie anmeldet: Vollmacht
Die andere Person braucht 3 Dinge von Ihnen:
- Eine Vollmacht,
- die Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber,
- und das Anmelde-Formular.
- Das Anmelde-Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
Formulare
- Anmelde-Formular
- Wenn Sie 2 Wohnungen haben: Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung
- Einzugs-Bestätigung vom Wohnungs-Geber (Muster)
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
- Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorge-Berechtigten
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Abs. 1 und 3 - An- und Abmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Abs. 4 - Mehrere Wohnungen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23a Abs. 2 und 3 - Elektronische Anmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Abs. 1 - Datenerhebung, Meldebestätigung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 27 - Ausnahmen von der Meldepflicht
- Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte.
- Für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau ist das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig.
und für Erstanmeldungen für Geflüchtete aus der Ukraine und Flüchtlinge in Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau