Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße - Ausbildungsarbeitsplätze

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Es befinden sich 2 Behindertenparklätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 - 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00 - 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00 - 14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30 Uhr - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00 - 14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115

Hinweis für Terminkunden

  • Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1. OG Platz. Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.

Zu den Zahlungsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Girocard sind auch Zahlungen mit Mastercard und VISACard möglich

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3. Eigene Besucherparkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges "Selbstbedienungsterminal" zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis vorläufig beantragen

Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.

Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    Der Ausweisbewerber (auch minderjährige Personen) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Minderjährige Personen
    Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
    Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
    Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
    • Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Bisheriger Personalausweis, wenn vorhanden
    Ein vorhandener Personalausweis ist auch dann dem Bürgeramt vorzulegen, wenn dieser bereits abgelaufen ist.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 Euro.

  • Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.

  • Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.