Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte - Ausbildungsarbeitsplätze

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      8.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      8.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      7.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      7.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung

Bitte beachten Sie:

Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse
Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!

Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard bezahlt werden.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

BITTE BEACHTEN SIE:

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.

Ein Fotoautomat zur Erstellung von Passfotos steht an diesem Standort nicht zur Verfügung.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis vorläufig beantragen

Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten? Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.

Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
    In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern.
  • Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
    • Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnsitz) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss (mehr unter „Gebühren“).
  • Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
    Wenn Sie
    • sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
    • oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
    • oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Personalausweis in Berlin zu beantragen. Die Dokumente können ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
    • Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch direkt in den Behörden (Bürgerämtern) oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen.
  • Ihr altes Dokument (falls vorhanden)
    Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist.
  • Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden)
    zum Beispiel
    • Ihr Personalausweis
    • Ihr alter Reisepass
  • ggf. Personenstandsurkunde
    Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
    • falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
    • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität oder eine Identitätsbescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA).
    • Einbürgerungsurkunde

Gebühren

  • 10,00 Euro: für den vorläufigen Personalausweis
  • 13,00 Euro zusätzlich: für den vorläufigen Personalausweis, wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung des Passfotos vor Ort

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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