Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt Lankwitz - Vorzugstermine

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Lankwitz - Vorzugstermine
- Gallwitzallee 87 , 12249 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90299-4870
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Lankwitz
- S25
- S26
-
S Lankwitz
-
Bus
-
Eiswaldtstr.
- M82
-
Eiswaldtstr.
-
Regionalbahn
-
S Lichterfelde Ost Bhf
- RE3
- RE4
- RE8
-
S Lichterfelde Ost Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis vorläufig beantragen
Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern. -
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnsitz) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss; siehe Abschnitt „Gebühren“.
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
- oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten,
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles, biometrisches Passfoto
- Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt in den Behörden (Bürgerämtern) digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu er-scheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen.
-
Ihr altes Dokument (falls vorhanden)
Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist. -
Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden)
zum Beispiel
- Ihr Personalausweis
- Ihr alter Reisepass
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ggf. Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
- falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
-
Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität oder eine Identitätsbescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA).
- Einbürgerungsurkunde
Gebühren
- 10,00 Euro
- Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.
- Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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