Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen am Standort Mobiles Bürgeramt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Mobiles Bürgeramt
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287150
- E-Mail: mobilesbuergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
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Stadtteilzentrum Ikarus, Wandlitzstr. 13, 10318 Berlin
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten. -
Donnerstag
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Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
09:00 - 14:30 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten. -
Freitag
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Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
09:00 - 12:00 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
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Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
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Leuenberger Str.
- 256
- 294
- N56
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
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Tram
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Oberseestr.
- M5
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Berlin, Freienwalder Str.
- 18
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
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Oberseestr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Sie sind nicht mehr mobil?Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR) unter: E-Mail
Hausbesuche werden derzeit leider nicht angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen (unbestimmte Zeit). Wenn das Mobile Bürgeramt wieder aktiv Hausbesuche anbietet, werden Sie informiert.
Wir fertigen Ihr biometrisches Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen
Im Melderegister kann im begründeten Einzelfall und unter strengen Voraussetzungen eine Auskunftssperre wegen persönlicher Gefährdung eingetragen werden. Denn es gilt: Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
- Die Auskunftssperre wird befristet für zwei Jahre ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
- Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Vorläufige Auskunftssperren gibt es nach dem Bundesmeldegesetz nicht. Damit Sie jedoch den Schutz einer Auskunftssperre unmittelbar erhalten können, trägt die Meldebehörde die Auskunftssperre zum Zeitpunkt der Antragstellung vorsorglich ein. Diese vorsorgliche Eintragung erfolgt nur, solange der Antrag noch in der Bearbeitung ist.
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
- Den Antrag schicken Sie bitte zusammen mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
- Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
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Voraussetzungen
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Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe haben und die Gefährdung gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen.
Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. - Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben. -
Ausführliche Begründung
In Ihrer Antragsbegründung müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. -
Objektive Nachweise (in Kopie)
zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.