Melderegisterauskunft sperren am Standort Mobiles Bürgeramt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund der Personalsituation bietet das Mobile Bürgeramt bis auf Weiteres keine Sprechstunden an allen
Außenstellen an. Bereits beantragte Personaldokumente mit Abholwunsch in einer Außenstelle des Mobilen Bürgeramtes werden im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen), Große-Leege-Str.103, 13055 Berlin ausgehändigt.
Dafür wird ein Termin zur Abholung benötigt.
Abholtermine: https://service.berlin.de/standort/329586/
Tel.:(030) 115

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Mittwoch

      Stadtteilzentrum Ikarus, Wandlitzstr. 13, 10318 Berlin
      Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
      09:00 - 12:00 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
  • Donnerstag

      Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
      09:00 - 14:30 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
  • Freitag

      Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
      09:00 - 12:00 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Sie sind nicht mehr mobil?
Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR) unter: E-Mail

Hausbesuche werden derzeit leider nicht angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen (unbestimmte Zeit). Wenn das Mobile Bürgeramt wieder aktiv Hausbesuche anbietet, werden Sie informiert.
Wir fertigen Ihr biometrisches Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegisterauskunft sperren

Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Grundsätzliche Voraussetzungen
    Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
    mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet.
  • Objektive Nachweise

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Chat

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