Melderegisterauskunft sperren am Standort Zentrale Meldeangelegenheiten
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Zentrale Meldeangelegenheiten
- Friedrichstr. 219 , 10969 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 9028-3458
- Kontaktformular
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Keine Publikumsbedienung!
Sie können Ihre Anfrage schriftlich übermitteln oder die Auskunft im Onlineverfahren einholen.
Sie können Ihre Anfrage schriftlich übermitteln oder die Auskunft im Onlineverfahren einholen.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie 248 Jüdisches Museum
- U-Bahn
-
- U6 Kochstr./Checkpoint Charlie
Sonstige Hinweise zum Standort
Es besteht die Möglichkeit der Nutzung der Online-Abwicklung "Meldebescheinigung beantragen"Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet. - Objektive Nachweise
Gebühren
keine