Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgeramt Weißensee

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Weißensee
- Berliner Allee 252 - 260 , 13088 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-7843
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Rathaus Weißensee
- X54
- 255
- 259
-
Gehringstr.
- 255
- 259
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 255
- 259
- 156
- N50
-
Rathaus Weißensee
-
Tram
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
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Betriebshof Weißensee
- 12
- 27
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.Die Bürgerämter stellen alle verfügbaren Termine sowohl über die Servicenummer 115 als auch für die Online-Terminvereinbarung zur Buchung bereit.
Was ist ein Notfallbesuch im Bürgeramt?
In dringenden Fällen können Sie auch ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohnortes vorsprechen. Vor Ort wird gemeinsam geprüft, ob Ihr Anliegen als Notfall behandelt und wie Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.
Ein Notfallbesuch ist möglich, wenn:
- Sie kurzfristig verreisen müssen
Wichtig:
☑ Es gibt berlinweit keinen freien Termin vor Ihrer Reise.
☑ Sie besitzen kein anderes gültiges Ausweisdokument.
☑ Ihre Reise lässt sich durch Unterlagen nachweisen (z. B. Ticket, Buchung).
- Ihr Ausweis bzw. Pass verloren gegangen oder gestohlen worden ist
Bitte beachten Sie:
Ob Ihr Anliegen als Notfall anerkannt wird, entscheidet das Bürgeramt vor Ort nach Prüfung Ihres Falls.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet. - Objektive Nachweise
Gebühren
keine