Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgerbüro Kladow
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgerbüro Kladow
- Parnemannweg 22 , 14089 Berlin
-
PostanschriftCarl-Schurz-Str. 2/6, 13578 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00 Uhr - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
13:45 Uhr - 17:30 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
-
08:00 Uhr - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
11:35 Uhr - 15:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
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geschlossen
-
Donnerstag
-
geschlossen
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweis für Terminkunden
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Berlin, Parnemannweg
- 697
- 134
- N35
- X34
- 234
-
Alt-Kladow
- 697
- 134
- 234
- N35
- X34
- N34
-
Schallweg
- 135
- 234
- N34
- X34
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Gößweinsteiner Gang
- 697
- 134
- 135
- N35
- X34
-
Finnenhaus-Siedlung
- 697
- 134
- N34
- X34
-
Berlin, Parnemannweg
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Fähre
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Alt-Kladow
- F10
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Alt-Kladow
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro Kladow befindet sich in einem Nebengebäude des Nakla (Kinder -, Jugend- und Familienzentrum Kladow).
- Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente sind nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten abzuholen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet. - Objektive Nachweise
Gebühren
keine