Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter
- Otto-Schmirgal-Straße 3 , 10319 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287153
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Tierpark
- U5
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U Tierpark
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Bus
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U Tierpark
- 296
- N50
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Erieseering
- 296
- N50
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Mellenseestr./Sewanstr.
- 296
- N50
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Gregoroviusweg
- 296
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Treskowallee/HTW
- 296
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U Tierpark
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Tram
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U Tierpark
- 27
- 37
- M17
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Criegernweg
- 27
- 37
- M17
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Treskowallee/HTW
- 27
- 37
- M17
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Alfred-Kowalke-Str.
- 27
- 37
- M17
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U Tierpark
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet. - Objektive Nachweise
Gebühren
keine