Melderegisterauskunft sperren am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Personalversammlung am 27. November 2024

Im Zusammenhang mit der Personalversammlung vom Bezirksamt Lichtenberg bleiben das Bürgeramt 1 (Neu-Hohenschönhausen), das Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde), und das Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) am Mittwoch, den 27. November 2024 geschlossen.

Das Bürgeramt 2 (Lichtenberg) ist an diesem Tag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      Geschlossen
      bzw. nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegisterauskunft sperren

Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Grundsätzliche Voraussetzungen
    Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
    mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet.
  • Objektive Nachweise

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

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