Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Maskenpflicht in allen Gebäuden des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
In den bezirklichen Gebäuden und Einrichtungen gilt nicht mehr die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Den Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes wird aber das Tragen mindestens einer medizinischen Maske empfohlen.
Öffnungszeiten
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Ausnahme: Am Freitag, den 20.01.2023 ist das Bürgeramt geschlossen!
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Die Ausgabe fertiggestellter Dokumente, Barzahlung und Information, sowie Dienstleistungen für die keine Termine erforderlich sind, sind nicht möglich.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Am Freitag, den 13.01.2023 ist das Bürgeramt in der Yorckstraße 4-11 und am Freitag, den 20.01.2023 ist das Bürgeramt in der Frankfurter Allee 35-37 geschlossen!
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Voraussetzungen
-
Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet.
- Objektive Nachweise
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee
Nahverkehr
U-Bahn U Samariterstraße: U5