Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
Ein antragsberechtigter Wohnungssuchender muss in der Regel volljährig sein.
(Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären)
Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Was bedeutet der Begriff “Dringlichkeit” bzw. “besonderer Wohnbedarf” im WBS-Verfahren?
Der Begriff „Dringlichkeit“ ist eine ältere Bezeichnung für den "besonderen Wohnbedarf".
"Besonderer Wohnbedarf" bedeutet nicht “bevorzugte schnellere Bearbeitung” des Antrages.
Ein "besonderer Wohnbedarf" kann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Ein WBS mit diesem Vorbehalt berechtigt zum Bezug einer Sozialbauwohnung für die das Land Berlin ein Besetzungsrecht hat.
Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.
Die Voraussetzungen zur Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" prüft das bezirkliche Wohnungsamt..
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, können Sie überprüfen mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Bezirksamt Neukölln
Bürgeramt Rathaus Neukölln
U-Bahn U Rathaus Neukölln: U7
Bus Rathaus Neukölln: 104, 167
Bus Erkstr.: M41