Bitte beachten Sie!
Um der erhöhten Terminnachfrage besser gerecht zu werden, erweitert das Bürgeramt ab dem 01.10.2020 die Öffnungszeiten.
Diese Erweiterung ist befristet bis zum 31.03.2021.
Die neuen Terminangebotszeiten lauten wie oben abgebildet.
In Notfällen und für die Ausgabe dringend benötigter fertig gestellter Personaldokumente können die Bewohner*innen des Bezirks Mitte Termine per E-Mail unter folgender Adresse vereinbaren:
notfalltermin@ba-mitte.berlin.de
Bitte nennen Sie in Ihrer E-Mail eine Telefonnummer, unter der wir Sie zwecks genauer Terminabsprache zurückrufen können!
Ansonsten gilt:
Beantragte Personaldokumente können ausschließlich mit Termin abgeholt werden.
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
BITTE BEACHTEN SIE:
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
Ein antragsberechtigter Wohnungssuchender muss in der Regel volljährig sein.
(Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären)
Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Was bedeutet der Begriff “Dringlichkeit” bzw. “besonderer Wohnbedarf” im WBS-Verfahren?
Der Begriff „Dringlichkeit“ ist eine ältere Bezeichnung für den "besonderen Wohnbedarf".
"Besonderer Wohnbedarf" bedeutet nicht “bevorzugte schnellere Bearbeitung” des Antrages.
Ein "besonderer Wohnbedarf" kann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Ein WBS mit diesem Vorbehalt berechtigt zum Bezug einer Sozialbauwohnung für die das Land Berlin ein Besetzungsrecht hat.
Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.
Die Voraussetzungen zur Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" prüft das bezirkliche Wohnungsamt..
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, können Sie überprüfen mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Bezirksamt Mitte
Bürgeramt Wedding
Erläuterung der Symbole
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich. Bitte beachten Sie:
Das Finanzamt hat Mittwoch und Freitag erst ab 8.00 Uhr geöffnet und schließt Freitag bereits um 13.30 Uhr.
Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).
U-Bahn U Osloer Straße U8, U9
Bus 125, 128, 150, 255 bis Osloer Straße
Tram M1, 50 bis U Osloer Straße