Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Klosterstraße
- Klosterstraße 71 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-23449
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:30 Uhr
-
Donnerstag
-
10:30-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:30 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Aufgrund einer internen Personalentwicklungsmaßnahme bleibt der Standort Klosterstraße 71 am 13. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr, einschließlich der Dokumentenausgabe, geschlossen.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Aufgrund einer internen Personalentwicklungsmaßnahme bleibt der Standort Klosterstraße 71 am 13. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr, einschließlich der Dokumentenausgabe, geschlossen.
Hinweis für Terminkunden
- Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
- Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).
- Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
- Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Alexanderplatz Bhf
-
U-Bahn
-
U Klosterstr.
- U2
-
U Rotes Rathaus
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U8
- U5
- U2
-
U Klosterstr.
-
Bus
-
Jüdenstr.
- 248
- 300
-
Littenstr.
- 248
- 300
-
Nikolaiviertel
- 147
- N8
- N40
- N60
- N65
- 200
- 248
- N2
- N42
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 248
- 300
-
Jüdenstr.
-
Tram
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
- Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
- Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:- Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.
- Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.
Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch. Wohngeld bekommen Sie jedoch nicht automatisch; dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Höhe des Wohngeldes
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach drei Faktoren:
Fristen und Gültigkeit
Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch. Wohngeld bekommen Sie jedoch nicht automatisch; dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Höhe des Wohngeldes
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach drei Faktoren:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe der zu berücksichtigenden Belastung und
- der Höhe des Gesamteinkommens.
Fristen und Gültigkeit
- Wohngeld als Lastenzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
- In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
- Für die Zeit danach müssen Sie einen neuen Antrag (Weiterleistungsantrag) für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
- Wohngeld kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Wohngeldrechner
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie vor Antragstellung mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. -
Belastungszahlung
Sie sind Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, nutzen den Wohnraum selbst und tragen die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung (Belastung). -
Sie empfangen keine Transferleistungen, bei der die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
Solche Leistungen können z.B. sein:
- Bürgergeld/Arbeitslosengeld II/Sozialgeld,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- Kinder- und Jugendhilfe.
-
Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder Leistungen aufgrund des Förderprogramms MobiPro-EU
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushalte, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen dem Grunde nach folgende Leistungen zustehen:
- Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
- Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56, 116 Abs. 3 oder Abs. 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
- oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)
- Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
- Hinweis: Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht kein Wohngeldausschluss.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss
Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post
Für den Online-Antrag:
- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf (Beispiel: Maria_Mustermensch_Bedürfnisnachweis.pdf)
- Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
- Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß elektronisch oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus und unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
- Papierformulare erhalten Sie auch bei Ihrem bezirklichen Bürgeramt.
-
Ausweisdokumente (in Kopie)
von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben -
Nachweis über das Aufenthaltsrecht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie einem nichteuropäischen Staat (Drittstaaten) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung. -
Eigentumsnachweis (in Kopie)
zum Beispiel Kaufvertrag, Grundbuchauszug - aktuelle Betriebskostenabrechnung (falls vorhanden, in Kopie)
-
Nachweis über Ihre Wohngeldzahlungen für die letzten drei Monate (in Kopie)
zum Beispiel durch Quittungen oder Kontoauszüge -
Nachweis über Ihre Belastungszahlungen (in Kopie)
zum Beispiel Darlehensverträge, Fremdmittelbescheinigungen, Grundsteuerbescheid -
Nachweise über Transferleistungen von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben (in Kopie)
zum Beispiel
- Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld II
- Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe
- Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt.
-
Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (in Kopie)
zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen oder Rentenbescheide - Nachweise über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad, Grundrentenzeiten (in Kopie)
-
Für den Weiterleistungsantrag: Antrag, Einkommens-/Verdienstbescheinigung, Änderungsmitteilung
Sie müssen nicht wieder die kompletten Unterlagen einreichen, es reicht aus:
- Antragsformular mit den notwendigen Anlagen,
- Einkommensnachweise und/oder Verdienstbescheinigung,
- Änderungsmitteilungen zu den Kosten aus Kapitaldienst oder Bewirtschaftung.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Wohngeldreform 2023 (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Hinweise zum Wohngeld (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Mieten-Service (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Portal Mieterschutz (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Wohngeld - Mietzuschuss beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk
- Bei schriftlicher Antragstellung: Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (in Kopie) per Post an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.
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Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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