Wohngeld - Mietzuschuss beantragen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      11:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!

Hinweis für Terminkunden

Bitte beachten Sie!

Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:

Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
  • zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, Treptow-Köpenick

Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
  • zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau

Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
  • wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
  • eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.

Statusgewandelte mit Asylanerkennung gehen in die Zuständigkeit der normalen Bürgerämter über und können das Bürgeramt für die Erledigung ihrer Angelegenheiten frei wählen.

Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.

Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.

Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen

Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.

  • Es ist kein Fotokopierer vorhanden.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Hilfe benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 43 gerne zur Verfügung.

Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.

Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch. Wohngeld bekommen Sie jedoch nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von eigengenutztem Wohnraum.

Höhe des Wohngeldes
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach drei Faktoren:
  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete und
  • der Höhe des Gesamteinkommens.
Das Wohngeld für einen Haushalt berechnet sich nach einer gesetzlichen Formel, die diese Faktoren berücksichtigt. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.

Fristen und Gültigkeit
  • Wohngeld als Mietzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
  • In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
  • Für die Zeit danach müssen Sie einen neuen Antrag (Weiterleistungsantrag) für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
  • Wohngeld kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Wohngeldrechner
    Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie vor Antragstellung mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Mietzahlungen
    Sie sind Haupt- oder Untermieter von Wohnraum oder wohnen in einem ähnlichen Mietverhältnis (z.B. in einer Genossenschaftswohnung oder Heim), nutzen den Wohnraum selbst und zahlen dafür Miete.
  • Sie empfangen keine Transferleistungen, bei der die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
    Solche Leistungen können z.B. sein:
    • Bürgergeld/Arbeitslosengeld II/Sozialgeld,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
    • Kinder- und Jugendhilfe.
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder Leistungen aufgrund des Förderpro-gramms MobiPro-EU
    Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushalte, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen dem Grunde nach folgende Leistungen zustehen:
    • Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
    • Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56, 116 Abs. 3 oder Abs. 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
    • oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)
    • Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
    • Hinweis: Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht kein Wohngeldausschluss.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss
    Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post
    Für den Online-Antrag:
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf (Beispiel: Maria_Mustermensch_Bedürfnisnachweis.pdf)
    • Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
    Für die schriftliche Antragstellung:
    • Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß elektronisch oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus und unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
    • Papierformulare erhalten Sie auch bei Ihrem bezirklichen Bürgeramt.
  • Ausweisdokumente (in Kopie)
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht (in Kopie)
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie einem nichteuropäischen Staat (Drittstaaten) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
  • Ihr Mietvertrag (in Kopie)
    und ergänzende Vereinbarungen oder Änderungsschreiben des Vermieters, falls es solche gibt
  • Nachweis über Ihre Miet-Zahlungen für die letzten drei Monate (in Kopie)
    zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben (in Kopie)
    zum Beispiel
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld II
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt.
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (in Kopie)
    zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen oder Rentenbescheide
  • Nachweise über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad, Grundrentenzeiten (in Kopie)
  • Für den Weiterleistungsantrag: Antrag, Einkommens-/Verdienstbescheinigung, Änderungsmitteilung
    • Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
    • Einkommensnachweise und/oder Verdienstbescheinigung
    • Mietzahlungsnachweis und, sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungsschreiben.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk

  • Bei schriftlicher Antragstellung: Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (in Kopie) per Post an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.

die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.