Abmeldung einer Wohnung am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
11:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Tiergarten
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Bellevue
-
U-Bahn
-
U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
-
U Hansaplatz
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
-
Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
-
Rathaus Tiergarten
-
Tram
-
U Turmstr.
- M10
-
Lübecker Str.
- M10
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
-
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Abmeldung einer Wohnung
- Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
- Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
- Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind
Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
-
Abmeldung bei der Meldebehörde
Bitte schriftlich erledigen.
Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
- Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
- Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Abmeldung abschließend bearbeitet.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern (oder Sie melden sich schriftlich ab).
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.