Abmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt Weißensee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund einer Teamentwicklungsmaßnahme bleibt dieser Standort am 28.11.2024 geschlossen.
Die Abholung von Dokumenten und die Bearbeitung von Notfällen ist an diesem Tag nicht möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.

Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
  • Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.

  • Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Voraussetzungen: keine

Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Abmeldung einer Wohnung

  • Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
oder
  • Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
oder
  • Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind

Sie müssen sich bei der Meldebehörde in Berlin nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass Sie in eine andere Wohnung im Inland einziehen.

Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.

Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Abmeldung bei der Meldebehörde
    Bitte schriftlich erledigen.
    Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
    • Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
    • Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Abmeldung abschließend bearbeitet.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern (oder Sie melden sich schriftlich ab).

Chat

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