Abmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Frankfurter Allee
- S8
- S42
- S85
- S41
-
S+U Frankfurter Allee
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- N50
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U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
S+U Frankfurter Allee
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Tram
-
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M5
- M10
- M8
- M6
-
Jessnerstr.
- 16
- M13
-
Scheffelstr.
- 21
- M5
- M10
- M8
- M6
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Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Abmeldung einer Wohnung
- Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
- Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
- Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind
Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
-
Abmeldung bei der Meldebehörde
Bitte schriftlich erledigen.
Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
- Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
- Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Abmeldung abschließend bearbeitet.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern (oder Sie melden sich schriftlich ab).