Abmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt Lichtenrade
Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Lichtenrade
- Briesingstrasse 6 , 12307 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277-7031
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Mobilitätseingeschränkte Kund_innen werden gebeten, die Nutzung der Behindertenparkplätze vorab bei der Terminbuchung anzugeben, um den Zugang zu gewährleisten, da es sich bei dem anliegenden Parkplatz um einen beschrankten Parkplatz handelt. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
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08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
möglich.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)
- S-Bahn
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- Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Ein Fotogeschäft ist in Standortnähe vorhanden.
Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Abmeldung einer Wohnung
- Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
- Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
- Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind
Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
-
Abmeldung bei der Meldebehörde
Bitte schriftlich erledigen.
Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
- Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
- Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Abmeldung abschließend bearbeitet.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern (oder Sie melden sich schriftlich ab).