Abmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Samstag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
      An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.

      Hier finden Sie eine Terminübersicht.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Verkehrsanbindungen

U-Bahn
  • U Samariterstraße: U5

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Abmeldung einer Wohnung

  • Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
oder
  • Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
oder
  • Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind

Sie müssen sich bei der Meldebehörde in Berlin nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass Sie in eine andere Wohnung im Inland einziehen.

Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.

Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Abmeldung bei der Meldebehörde
    Bitte schriftlich erledigen.
    Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
    • Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
    • Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Abmeldung abschließend bearbeitet.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern (oder Sie melden sich schriftlich ab).

Chat

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