3. Dienstleistungsredakteur¶
Bitte beachten Sie, dass dieses Kapitel nur die Bedienung der Software beschreibt. Hinweise zum Ausfüllen der Felder und mehr finden Sie im Redaktionshandbuch der Dienstleistungsdatenbank.
3.1. Eine neue Dienstleistung anlegen¶
Als Dienstleistungsredakteur können Sie jederzeit neue Dienstleistungen in der Dienstleistungsdatenbank hinzufügen. Dazu können Sie den Link “Neue Dienstleistung anlegen” unter dem Navigationspunkt “Meine Dienstleistungen” verwenden.
Abb. 3.1 Button um eine neue Dienstleistung anzulegen
Damit eine Dienstleistung gespeichert wird und danach weiter bearbeitet werden kann, benötigt diese als erstes eine LEIKA-Nummer. Eine solche Nummer fügen Sie mit dem Button “LEIKA-Auswahl” hinzu.
Abb. 3.2 Bearbeitung einer Dienstleistung ohne ausgewählte LEIKA-Nummer
Dieser Button öffnet ein an verschiedenen Stellen der Dienstleistungsdatenbank genutztes Fenster zur Recherche einer LEIKA-Nummer. Siehe auch “Finden einer LEIKA-Nummer”.
Als Dienstleistungsredakteur können Sie in dieser Ansicht mit dem Button “Übernehmen” die Leistungsnummer in die Dienstleistung einfügen. Dabei wird allerdings nicht nur die Nummer in die Eingabemaske eingefügt, sondern gleichfalls der Name der Leistung. Daneben werden auch die Synonyme als Schlüsselwörter übernommen und die A-Z-Begriffe werden gegebenenfalls ergänzt. Kommt es dabei zu Konflikten erhält man folgende Ansicht:
Abb. 3.3 Konflikt zwischen den Angaben in der LEIKA-Nummer und den eingegeben Werten
In diesem Fall kann man entweder den bestehenden Text ergänzen, indem man den neuen Text markiert, kopiert und einfügt oder man klickt einfach ein weiteres Mal auf “Übernehmen” und der neue Text ersetzt komplett den alten Text.
3.2. So wird die Dienstleistung gefunden¶
Wie bereits beim LEIKA kurz angesprochen, gibt es für die Dienstleistung verschiedene Eingabefelder, um die Auffindbarkeit der Dienstleistung zu steuern.
3.2.1. A-Z Begriffe¶
Die A bis Z Begriffe können in der Regel nicht von Dienstleistungsredakteuren bearbeitet werden. Diese Aufgabe übernimmt die Zentralredaktion. Bei diesen Begriffen handelt es sich um alternative Titel für die Dienstleistung. Diese Titel sind vor allem für A bis Z Übersichten sinnvoll. Hintergrund ist, dass einige Dienstleistungen unter unterschiedlichen Titeln bekannt sind. Diese Titel werden hier hinterlegt, so dass der Bürger die Dienstleistung leichter finden kann.
3.2.2. Suchbegriffe¶
Hierbei handelt es sich um Begriffe, die mit der Dienstleistung assoziiert werden. Diese Begriffe werden öffentlich nicht angezeigt, sondern nur für die Suche verwendet. Hier sollten wiederum alle Namen der Dienstleistung vermerkt sein, genauso wie Abkürzungen, Themenbereiche oder umgangssprachliche Bezeichnungen der Dienstleistung.
Die Suche agiert hierbei relativ intelligent. Verschiedene Schreibweisen mit Umlauten müssen nicht in dem Eingabefeld hinterlegt werden. Ähnlich verhält es sich mit vielen Abkürzungen, der Begriff “Personalausweis” beinhaltet auch das Wort “Perso”. Diese Abkürzung muss demnach nicht extra angegeben werden. Weiterhin sollten sogenannte “Stoppwörter” vermieden werden. Dabei handelt es sich um allgemeine Bindewörter wie “der, die, das, und, von …”.
3.2.3. Hauptthema¶
Das Hauptthema bestimmt, in welchem Bereich des Serviceportals unter service.berlin.de die Dienstleistung erscheinen soll. Die Zentralredaktion besitzt allerdings das Recht, das Thema der Dienstleistung zu ändern oder sogar verschiedene Themen zuzuordnen, sofern dies die Auffindbarkeit verbessert. In der Regel ordnet die Redaktion eine Dienstleistung zusätzlich zum Hauptthema noch einem weiteren untergeordneten Thema zu.
3.3. Zuständigkeiten¶
Die Zuständigkeiten setzen sich aus mehreren Angaben zusammen. Hierbei geht es vor allem darum, in welchen Standorten der Bürger die Dienstleistung wahrnehmen kann, bzw. mit dem “Link zur Onlineabwicklung” können auch Internetangebote zur Wahrnehmung der Dienstleistung angegeben werden.
Genaue Hinweise dazu, wie die Bürger ihren zuständigen Standort finden, wird im Zuständigkeitshinweis festgelegt. Dieser Hinweistext wird vor der Anzeige sämtlicher Standorte, welche die Dienstleistungen anbieten, angezeigt. Hier kann zum Beispiel stehen, dass die Dienstleistungen in allen Standorten wahrgenommen werden kann oder nur im Standort des Bezirks, in dem sich der Wohnsitz oder Unternehmenssitz befindet.
Ob ein Standort eine Dienstleistung anbietet oder nicht wird immer im Standort festgelegt. Der Standortredakteur hat immer die Hoheit darüber, welche Dienstleistungen zu seinem Standort angezeigt werden. Sobald der Standortredakteur die Dienstleistung für seinen Standort auswählt, ist die Dienstleistung mit den Standortangaben verlinkt.
Damit allerdings auch ohne eine explizite Zuweisung eines Standortredakteurs Hinweise erscheinen, wo man diese Dienstleistung wahrnehmen kann, gibt es eine Zuordnung zu Behörden. Solange unter einer Behörde keine Standorte die Dienstleistung explizit anbieten, wird der Link zur Behörde angeboten, damit der Bürger selbst nach passenden Standorten recherchieren kann.
3.4. Löschen von Dienstleistungen¶
Eine Dienstleistung kann in der Dienstleistungsdatenbank nicht gelöscht werden. Allerdings kann man den Status einer Dienstleistung auf “Gelöscht” setzen. Damit wird die Dienstleistung für den Bürger unsichtbar.