Waffenbesitzkarte (grün) - Standard am Standort Waffenbehörde

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die bisherigen Publikumszeiten entfallen, dafür bietet die Waffenbehörde erweiterte telefonische Sprechzeiten an.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Waffenbesitzkarte (grün) - Standard
Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein.
Mit der grünen Waffenbesitzkarte ist der Erwerb und Besitz von mehrschüssigen Pistolen und Revolvern, Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten, Einzelladern und Signalwaffen erlaubt.
Beantragen Sie die Waffenbesitzkarte (grün), wenn Sie sich eine Waffe kaufen wollen. Es wird Ihnen dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und ein Voreintrag (Erlaubnis) vorgenommen. Wenn Sie eine Waffe auf Grund einer solchen Erlaubnis erwerben, müssen Sie der zuständigen Stelle den Namen und die Anschrift der überlassenden Person innerhalb von 14 Tagen nennen und Ihre Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorlegen.
Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
Wenn Sie als Jäger bereits eine erlaubnispflichtige Langwaffe erworben haben, beantragen Sie innerhalb von 14 Tagen ebenfalls die Waffenbesitzkarte (grün). Ihre Waffe wird darin eingetragen.
Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe wird in der Regel unbefristet erteilt.
Auch für den Erwerb und Besitz der Munition für die eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Munitionserwerbserlaubnis können Sie gleichzeitig mit der Waffenbesitzkarte (grün) beantragen. Einen zusätzlichen Munitionserwerbsschein benötigen Sie nur dann, wenn Sie andere Munition erwerben oder besitzen wollen.
Hinweis: Möchten Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Mindestalter: in der Regel 25 Jahre
abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen:
• Für die erstmalige Beantragung der Waffenbesitzkarte (grün) gilt für Sportschützen ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn sie ein positives amts- oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können
• Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum sportlichen Schießen mit bestimmten Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt für Sie ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Gutachten ist nicht erforderlich.
• Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte als Jäger oder Erbe gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Gutachten ist nichterforderlich - Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang
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Bewiesenes waffenrechtliches Bedürfnis
nach Waffengesetz (WaffG) §8 und Waffengesetz (WaffG) §14
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto
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für Sportschützinnen und Sportschützen:
• Sachkundenachweis
• Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über das Bedürfnis und eine mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung -
für Jägerinnen und Jäger:
• gültiger Jagdschein
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für gefährdete Personen:
• Sachkundenachweis
• Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. -
ggf. vergangene Meldeanschriften
Sollten Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.
Formulare
Gebühren
- 40,90 Euro: Erwerbsberechtigung für bis zu 2 Kurzwaffen bei Jägern.
- 40,90 Euro: Erwerbsberechtigung für bis zu 2 Kurzwaffen, bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen, Repetierflinten bei Sportschützen
- 56,24 Euro: Waffenbesitzkarte für alle anderen Antragstellenden
- 25,56 Euro: Munitionserwerbsberechtigung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Der Polizeipräsident in Berlin
Waffenbehörde
Nahverkehr
- S-Bahn
-
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1.4km
S+U Tempelhof
- S41
- S42
- S45
- S46
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1.4km
S+U Tempelhof
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U Platz der Luftbrücke
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0.5km
U Paradestr.
- U6
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U Platz der Luftbrücke
- Bus
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Berlin, Kaiserkorso
- 248
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0.2km
U Platz der Luftbrücke
- 104
- N42
- N6
- 248
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0.2km
Berlin, Kaiserkorso