Quereinstieg - Beratung zur Tätigkeit als Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen (QAS) am Standort Berlin-Tag in der Station Berlin (B1)
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berlin-Tag in der Station Berlin (B1)
- Luckenwalder Str. 4-6 , 10963 Berlin
- Tel.: 030-90227-5577
- Fax: (030) 90227-5530
- E-Mail: servicestelle@senbjf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
09:00-15:30 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Der Standort ist exklusiv zum Berlin-Tag am 17.02.2024 geöffnet.
Zur Teilnahme an einer Beratung melden Sie sich bitte zusätzlich auf www.berlin-tag.berlin an.
Zur Teilnahme an einer Beratung melden Sie sich bitte zusätzlich auf www.berlin-tag.berlin an.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Gleisdreieck
- U2
- U3
- U1
-
U Mendelssohn-Bartholdy-Park
- U2
-
U Möckernbrücke
- U1
- U3
-
U Gleisdreieck
-
Bus
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Schöneberger Brücke
- M29
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U Mendelssohn-Bartholdy-Park
- M29
- N1
-
Schöneberger Brücke
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Quereinstieg - Beratung zur Tätigkeit als Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen (QAS)
Beratung über die Möglichkeiten, im Wege des Quereinstiegs, als Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen eingestellt zu werden. Sie erfahren, welche Qualifikationen notwendig sind und in welchen Unterrichtsfächern ein besonderer Bedarf besteht. Sie erhalten Informationen, welche berufsbegleitenden Qualifizierungen Sie beim Quereinstieg absolvieren müssen.
Voraussetzungen
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Hochschulabschluss
(Master, Diplom, Magister) in einem Fach, das einem der folgenden Unterrichtsfächer mit besonderem Bedarf zugeordnet werden kann:
- Mathematik, Informatik
- Biologie, Physik, Chemie
- Deutsch, Englisch
- Musik, Sport
- Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT)
- Alle sonderpädagogischen Fachrichtungen
- Sachunterricht mit Naturwissenschaften (Studienfach Physik, Chemie, Biologie)
- Sachunterricht mit Gesellschaftswissenschaften (Studienfach Politik, Geschichte, Geografie)
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis des Hochschulabschlusses (Kopie)
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- keine