Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung am Standort Amtsgericht Pankow
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Kontakt
- Amtsgericht Pankow
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71 , 13086 Berlin
- Tel.: (030) 90245-0
- Fax: (030) 90245-400
- Kontaktformular
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Seiteneingang in der Großen Seestraße. Betätigen Sie bitte die Klingel. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Erbausschlagungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen 09:00 und 13.00 Uhr unter ((030) 90245-470 entgegengenommen werden.
Erbscheinstermine sind ebenfalls telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.
Erbscheinstermine sind ebenfalls telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung
Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt.
Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt.
- Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.
Voraussetzungen
- Testierfähigkeit
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persönliche Vorsprache
Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten zurückgegeben werden; das gilt auch für gemeinschaftliche Testamente von registrierten Lebenspartnern.
Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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Hinterlegungsschein
Der Hinterlegungsschein enthält die Verwahrdaten Ihres Testamentes. Die Vorlage ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber das Auffinden Ihres Testamentes.
Gebühren
Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Nachlassgericht bei dem das Testament oder der Erbvertrag hinterlegt ist.