Familienförderung am Standort Jugendamt Tempelhof-Schöneberg - Jugend- und Familienförderung

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  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Jugendamt Tempelhof-Schöneberg - Jugend- und Familienförderung
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Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Familienförderung

Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen werden Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten. Familienbildung, Beratung, Familienfreizeit und Familienerholung unterstützt alle Erziehungsberechtigten in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung.
Angebote der Familienförderung sind z.B.:
• Elternkurse
• Eltern-Kind-Gruppen
• Gesundheits- und Bewegungsprojekte
• Beratung zu verschiedenen Fragestellungen im Erziehungsalltag mit Kindern und Jugendlichen
• Angebote der Frühen Hilfen als Unterstützung in der Schwangerschaft und um die Geburt, sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes
• Aufsuchende Familienarbeit und -begleitung
• Freizeit- und Bildungsangebote für Familien
• Selbstorgansierte Gruppen
• Feste und andere Veranstaltungen
• Familienreisen
Familienförderung unterstützt Eltern bei der Begleitung ihres Kindes, um die Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen und eine altersgerechte Entwicklung und einen guten Bildungserfolg zu verbessern. Bei Familienbegegnungen in den Einrichtungen und Zentren wird eine lebendige, vielfältige und anregende Atmosphäre geschaffen. Familien wirken aktiv an der Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Angeboten mit. Durch die Förderung von Begegnungen sollen Selbsthilfepotentiale angeregt und Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht werden.

Zielgruppe:
Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte, junge Menschen

Voraussetzungen

  • Familienförderung wendet sich an alle Familien, bestimmte Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Gebühren

Die Angebote der Familienförderung stehen kostenfrei oder gegen geringe Teilnahmebeiträge zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

  • § 16 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Jugendämtern in Anspruch genommen werden.

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