Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (Einzelgenehmigung) am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.

  • Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.

  • Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.

  • Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (Einzelgenehmigung)

Erteilung einer Einzelgenehmigung für Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.

Voraussetzungen

  • Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 10,50 EUR je Genehmigung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.

Chat

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