RlvF-Bescheinigung - Antragsannahme am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeiten die Bürgerämter derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb bedeutet, dass derzeit nur eine begrenzte Zahl an Terminen vergeben werden darf, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten. Zur Steuerung der Kundenströme können daher derzeit auch keine Termine vor Ort vergeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen in den Wartebereich (immer zu Ihrem Termin) eingelassen werden kann, um die Abstandsregelungen sicherzustellen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Derzeit gelten folgende weitere Regelungen:
1. Die Bearbeitung von Anliegen erfolgt nur mit Termin Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
2. Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Terminangebot auch weiterhin eingeschränkt ist.
3. Notfallkunden und –kundinnen wenden sich bitte telefonisch an folgende Notfall-Hotlinenummern:
• (030) 90296 7803
• (030) 90296 7804.
Die Mitarbeitenden sind montags, mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Als Notfallkunden und -kundinnen gelten diejenigen, die nach einem Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen möchten, oder Kunden, die für eine bevorstehende Reise zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen benötigen. Voraussetzung dabei ist, dass vor dem Reiseantritt (berlinweit) kein freier Termin buchbar ist und zum Termin die entsprechenden Reiseunterlagen vorgelegt werden.
4. Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
- 1. Meldebescheinigung
- 2. Wegzug ins Ausland
- 3. Abmeldung einer Nebenwohnung
- 4. Gewerbezentralregisterauszug
- 5. Melderegisterauskünfte
- 6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- 7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
- Befreiung von der Ausweispflicht.
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie unter: Service-Portal Berlin.
Bitte beachten Sie, dass einige Dienstleistungen gebührenpflichtig sind.
5. Informationen zum berlinpass
Aufgrund der andauernden Situation ausgelöst durch den Corona-Virus gilt für die Ausstellung von berlinpässen folgendes abweichendes Verfahren, das weiterhin bis zum 28. Februar 2021 gültig ist:
- berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen bzw. die seit März 2020 ausgelaufen sind, werden von den Berliner Bürgerämtern vorerst nicht verlängert. Sie behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich. Die zusätzliche Vorlage eines aktuell gültigen Leistungsbescheides ist nicht erforderlich.
- berlinpässe werden in den Berliner Bürgerämtern vorerst nicht neu ausgestellt. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass direkt bei den Berliner Verkehrsbetrieben erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
RlvF-Bescheinigung - Antragsannahme
Mit einer RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie eine RlvF-Beschenigung oder einen Wohnberechtigungsschein benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie beziehen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren EinzelBescheinigungen ist ausgeschlossen.
Die RlvF-Bescheinigungen sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Achtung:
Bis zum 31.12.2017 sind Wohnungen, die nach den Richtlinien der vereinbarten Förderung gefördert wurden (RlvF Wohnungen), von den Belegungsbindungen freigestellt. Das bedeutet, dass Sie bis zum 31.12.2017 keine RlvF-Bescheinigung benötigen.
Voraussetzungen
-
Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
-
Bürger der Europäischen Union
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
-
ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung-RLvF-
mit folgenden Anlagen
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
-
Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
-
Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
-
Partnerschaftserklärung
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. Mehr zum Thema: Meldebescheinigung -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
-
Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig in Kopie -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
-
Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
-
Neben dem Antrag auf eine RLvF-Bescheinigung können weitere Unterlagen notwendig sein.:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
- Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung-RLvF-
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
- Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
Gebühren
Bei Ablehnung des Antrages bzw. Antragsrücknahme 11,50 Euro
Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: RlvF Bescheinigung für (Vor- und Nachname des Antragsstellers). Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung - RLvF
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin, kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
0.6km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- Bus
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
0.6km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Berlin, Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Berlin, Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- N50
-
0.9km
Berlin, Josef-Orlopp-Str./Vulkanstr.
- 240
- N50
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
0.4km
Berlin, Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M10
-
0.7km
Berlin, Scheffelstr./Paul-Junius-Str.
- 21
- M10
-
0.8km
Berlin, Möllendorffstr./Storkower Str.
- 16
- 21
- M13
-
0.1km
Berlin, Rathaus Lichtenberg