Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen

Waren Sie als Zeugin oder Zeuge beteiligt in einem Bußgeld- oder Strafverfahren
  • des Amtsgerichts Tiergarten
  • des Landgerichts Berlin
  • des Kammergerichts
  • der Staatsanwaltschaft Berlin
  • der Amtsanwaltschaft Berlin?

Dann können Sie entschädigt werden für
  • Verdienstausfall
  • Zeitversäumnis
  • Fahrtkosten und
  • sonstige Aufwendungen.

Voraussetzungen

  • Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zum Termin erschienen
  • Beantragung innerhalb von 3 Monaten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in Straf- und Bußgeldverfahren
    (unter "Formulare")
    Antrag schriftlich per Post stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
    • Das Antragsformular haben Sie auch bereits mit der Ladung zum Termin erhalten.
  • Auszahlungsauftrag
    Mit dem „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 172) wird Ihre Anwesenheit bescheinigt. Original und Durchschrift des „Auszahlungsauftrages“ erhalten Sie nach Ihrer Zeugenaussage oder nach Ihrer Entlassung aus dem Termin.
    • Der "Auszahlungsauftrag" muss unterschrieben sein vom Gericht beziehungsweise von der Staats- oder Amtsanwaltschaft.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
    Entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen nach (z. B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten).
  • Bescheinigung über Verdienstausfall
    Ist Ihnen Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bescheinigen. Das Formular für eine Verdienstausfallbescheinigung haben Sie als Anlage zu Ihrer Ladung bereits erhalten.
  • Nachweis der Selbstständigkeit
    Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeschein) bei und geben Sie Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Glaubhaftmachung der freiberuflichen Tätigkeit
    Sind Sie freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie haben die Ladung vom Amtsgericht Tiergarten oder Landgericht Berlin erhalten

  • Dann können Sie Ihren schriftlichen Antrag: abgeben bei der Saalwachtmeisterin oder dem Saalwachtmeister, einwerfen in den Briefkasten der Berechnungsstelle vor dem Raum A 236 im Amtsgericht Tiergarten oder übersenden per Post an das Amtsgericht Tiergarten -Berechnungsstelle.

Sie haben die Ladung von der Staats- oder Amtsanwaltschaft Berlin erhalten
  • Dann können Sie Ihren schriftlichen Antrag: einwerfen in den Briefkasten der Berechnungsstelle vor dem Raum A 236 im Amtsgericht Tiergarten oder übersenden per Post an das Amtsgericht Tiergarten -Berechnungsstelle.

Sie haben die Ladung vom Kammergericht erhalten und der Termin hat im Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten stattgefunden
  • Dann können Sie Ihren schriftlichen Antrag übersenden per Post an den Absender der Ladung.

Sie haben die Ladung vom Kammergericht erhalten und der Termin hat im Gebäude des Kammergerichts stattgefunden
  • Dann können Sie die Entschädigung mündlich beantragen (die konkrete Bearbeitungsstelle erfragen Sie bitte nach Ihrem Termin im Saal)
  • oder Ihren schriftlichen Antrag abgeben bei der Saalwachtmeisterin oder dem Saalwachtmeister oder übersenden per Post an den Absender Ihrer Ladung.

Für Sie zuständig