Für Beurkundungen (Vaterschaftsfeststellungen, Unterhaltsbeurkundungen, Sorgeerklärungen) ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Es wird gebeten den eingestellten Vordruck zu verwenden und an die Beistandschaftsstelle per Mail mailto:unterhalt@ba-mh.berlin.de zu senden.
Anträge auf Beistandschaft können per Briefpost übersandt werden.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Hygienevorschriften und dass die Dienstgebäude nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden dürfen.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Jugendamt - Beistandschaften