Öffnungszeiten
Montag
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle 09:00-12:00 Uhr
Gewerbeservice 09:00-12:00 Uhr
Dienstag
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle 09:00-12:00 Uhr
Gewerbeservice 09:00-12:00 Uhr
Amtstierärzte 09:00-10:00 Uhr
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte: Nur nach tel. Vereinbarung unter (030) 90298-8029
Donnerstag
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle 14:00-17:00 Uhr
Gewerbeservice 14:00-17:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Diese Sprechzeiten gelten ab dem 01.04.2016.
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund
Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen.
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Sachkundenachweis
Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde.
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Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
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Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden.
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Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
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Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
Gebühren
30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt ummelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.