Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten am Standort Amt für Soziales
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Amt für Soziales
- Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7 , 10405 Berlin
- Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung
- Tel.: (030) 90295-5126
- Fax: (030) 90295-6513
Ansprechpartner
Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.
Öffnungszeiten
-
-
Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde) -
Dienstag
-
09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice) -
Mittwoch
-
Nur nach Vereinbarung
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde) -
Donnerstag
-
09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice) -
Freitag
-
Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr
- Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.
- Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr
- Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Prenzlauer Allee
- S8
- S41
- S85
- S42
-
S Greifswalder Str.
- S8
- S41
- S85
-
S Prenzlauer Allee
-
Bus
-
S Prenzlauer Allee
- 156
-
Rietzestr.
- 156
- 158
-
S Greifswalder Str.
- 158
-
Erich-Weinert-Str.
- 156
-
Schieritzstr.
- 156
- 158
-
S Prenzlauer Allee
-
Tram
-
Fröbelstr.
- M2
-
Prenzlauer Allee/Danziger Str.
- M10
- M2
-
Winsstr.
- M10
-
S Prenzlauer Allee
- M2
-
Husemannstr.
- M10
- M2
-
Fröbelstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
- Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit (unter "Weiterführende Informationen")
- Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
- Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
- Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
- Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
-
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen,
- deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und
- die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
-
Besondere Lebensverhältnisse können sein:
- fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
- gewaltgeprägte Lebensumstände,
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
- vergleichbare nachteilige Umstände.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sozialhilfe
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung -
Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe Ausführungsvorschrift unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").