Sozialversicherung - Auskunft

Sie können im Versicherungsamt zu Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung)
  • Auskunft erhalten,
  • Formulare erhalten,
  • Unterlagen an zuständige Versicherungsträger weiterleiten lassen
  • Unterstützung beim Aufnehmen von Anträgen erhalten

Voraussetzungen

  • vorherige Terminvereinbarung erforderlich
    schriftlich oder telefonisch

Erforderliche Unterlagen

  • Anschreiben von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger

Gebühren

keine

Für Sie zuständig