Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte beantragen am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9028-5080
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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Video-Termine 14:00-16:00 Uhr (über Kontaktformular)
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Donnerstag
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Video-Termine 10:00-12:00 Uhr (über Kontaktformular)
im Kundencenter (nur mit Termin)
Donnerstag 04.04.2024 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 18.04.2024 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 02.05.2024 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 16.05.2024 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 06.06.2024 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 20.06.2024 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 04.07.2024 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 18.07.2024 12:00-15:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte beantragen
Sie können in Ihre Schwerbehindertenakte Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme erfolgt unter Aufsicht und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Fotokopien aus der Schwerbehindertenakte können kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzungen
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Terminvereinbarung erforderlich
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin schriftlich oder per E-Mail.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis, Pass oder anderes amtliches Lichtbilddokument
für die Identitätsprüfung -
Vollmacht oder Betreuerausweis
erforderlich bei Akteneinsichtnahme durch eine andere Person.
Gebühren
- keine
- 0,50 Euro pro Seite Fotokopie
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.