Sterbeurkunde - Erstbeurkundung (Anzeige) am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Der Publikumsverkehr wurde auf das notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, siehe untenstehende Kontaktdaten.
Im Standesamt Neukölln finden terminierte Eheschließungen statt. Zur Trauzeremonie ist zurzeit nur das Brautpaar zugelassen.
Alle anderen Anliegen können persönlich nur nach vorheriger Terminabsprache erledigt werden; insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister (ehe@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2626, -3504, -2209, -2658)
Geburtenregister (geburten@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2129, -3004, -2880, -3636, -3697)
Sterberegister (sterbe@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2684, -2993)
Urkundenstelle (urkunden@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2703, -3145)
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten
08:30-13:00 Uhr
11:00-15:00 Uhr
14:00-18:00 Uhr
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: (030) 90239-1395, -2209, -2480, -2626, -3504
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147, -3698
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3697, -2880, -3636, -2129, -3004
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227, -2684
Urkundenstelle: (030) 90239 90239-2704, -3503, -2703, -3502
Archiv: (030) 90239-3501
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227
Sterbeurkunde - Erstbeurkundung (Anzeige)
Ein Sterbefall ist eingetreten. Dieser muss beim Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden werden ausgestellt. Mit der Erledigung all dieser Formalitäten können Sie auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
Voraussetzungen
- Beurkundet wird der Sterbefall beim Standesamt des Bezirks, in dem die Person verstorben ist.
- Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen angezeigt werden.
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Der Tod kann angezeigt werden durch:
- Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime)
- Bestattungsunternehmen
- Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
- Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
Erforderliche Unterlagen
-
in jedem Fall (Original)
- Leichenschauschein
- Geburtsurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war:
- Eheurkunde / Heiratsurkunde oder aktuelle Abschrift des Eheregisters
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, diese durch Beschluss aufgehoben oder durch Tod aufgelöst war:
- Lebenspartnerschaftsurkunde oder aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- rechtskräftiger Aufhebungsbeschluss
- Sterbeurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt:
- Geburtsurkunde der Kinder
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Weitere Infos zu benötigten Unterlagen
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. - http://www.justiz-dolmetscher.de
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Hinweis:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. War die verstorbene Person ausländischer Herkunft ist eine Beratung empfehlenswert.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).
Gebühren
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 12,00 Euro
internationale Sterbeurkunde: 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Tod einer Person muss in dem Standesamt des Sterbeortes / Sterbebezirks angezeigt werden, in dem diese verstorben ist. Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person ist dabei nicht entscheidend.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Standesamt Neukölln
Nahverkehr
U-Bahn U Blaschkoallee: U7
Bus Riesestr.: 170
Bus Buschkrug: 171