Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.
Öffnungszeiten
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
10:00-16:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
07:30-11:30 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Lediglich für Kurzzeitkennzeichen sowie reine Außerbetriebsetzungen werden Wartenummern ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Wartenummern für Kurzzeitkennzeichen zwei Stunden vor dem Ende der Öffnungszeit endet.
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Firmenkunden ohne Bezug zum Kfz-Gewerbe und mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an den Sammelschalter. Zulassungsdienste und Händler wenden sich generell dort hin.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Aufgrund von kurzfristig erforderlich gewordenen Baumaßnahmen steht der Parkplatz der Zulassungsbehörde in Berlin-Kreuzberg bis auf Weiteres für den Kundenverkehr nicht zur Verfügung. Der Zutritt zum Gelände ist daher nur über Ausfahrt möglich.
Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Brieftaschenverlust:
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Seit dem 02.05.2007 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Dieser neue Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen bisher lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
-
ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. - formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZBII in Verwahrung ist
jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen, nimmt die Bearbeitungszeit mindestens sieben Tage in Anspruch.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Bedingt rollstuhlgeeigneter Zugang zum Dienstgebäude über den Haupteingang Jüterboger Straße möglich.
Nahverkehr
U-Bahn U Platz der Luftbrücke: U6
U-Bahn U Gneisenaustraße: U7
Bus Jüterboger Straße: 104, 248