Dienstleistung Außerbetriebsetzung eines KFZ am Standort Bürgeramt Rathaus Tiergarten
große Karte Öffnungszeiten
Montags erfolgt die Wartenummernausgabe bis längstens 13.00 Uhr. Bei erhöhtem Publikumsaufkommen ist mit vorzeitiger Schließung zu rechnen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit Lastschrift per girocard (ehemals EC-Karte) mit Unterschrift bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Bearbeitung von berlinpass-Neuausstellungen und -verlängerungen ist weiterhin ohne Terminvereinbarung möglich.
- Es steht ein Fotoautomat zur Verfügung.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
- Die Abholung von fertiggestellten Dokumenten ist, außer Samstag, montags bis freitags innerhalb der entsprechenden Öffnungszeit ohne Wartenummer und Termin direkt in der Dokumentenausgabe, Raum 42, möglich.
- Montags bitten wir unsere Kundinnen und Kunden in der Sprechstunde ohne Termin direkt am Wartenummernautomaten, zwischen Raum 41 und Raum 42, eine Wartenummer zu ziehen und im Warteraum für den Aufruf (optische und akustische Anzeige) des Bearbeitungsplatzes Platz zu nehmen
- Kunden mit Termin nehmen bitte direkt im Warteraum Platz und werden mit der Vorgangsnummer des vereinbarten Termins aufgerufen.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung.
Bezirksamt Mitte von Berlin
Bürgeramt
13341 Berlin
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 41 gerne zur Verfügung.
Leistungsbeschreibung
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. -
Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
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Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
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ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
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ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Vorlage der ZBII ist nicht erforderlich, sofern der im Fahrzeugregister eingetragene Halter persönlich vorspricht oder der Vorsprechende eine Vollmacht des eingetragenen Halters zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vorlegt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
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Verordnung über die Überlassung und umweltverträgliche Entsorgung von Altautos -AltAutoV-
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Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO -
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Fahrzeug - Zulassungsverordnung - FZV -
Kontakt
Bezirksamt Mitte
- Name
- Bürgertelefon 115 - Ihr zentraler Behördenzugang
- Telefon:
- +49 (0) 30 9018 20
- Fax:
- +49 (0) 30 9018 488 3 1111
Verkehrsverbindungen
S-Bahn Bellevue
U-Bahn U Turmstraße U9
Bus 101, 123, 245, M 27



