Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt Lichtenrade

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Mobilitätseingeschränkte Kund_innen werden gebeten, die Nutzung der Behindertenparkplätze vorab bei der Terminbuchung anzugeben, um den Zugang zu gewährleisten, da es sich bei dem anliegenden Parkplatz um einen beschrankten Parkplatz handelt. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)
S-Bahn
  • Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Ein Fotogeschäft ist in Standortnähe vorhanden.

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis vorläufig beantragen

Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.

Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    Der Ausweisbewerber (auch minderjährige Personen) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Minderjährige Personen
    Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
    Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
    Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
    • Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Bisheriger Personalausweis, wenn vorhanden
    Ein vorhandener Personalausweis ist auch dann dem Bürgeramt vorzulegen, wenn dieser bereits abgelaufen ist.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 Euro.

  • Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.

  • Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.