Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vorab Termine vereinbart werden. Termine können auch direkt vor Ort vereinbart werden.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Wir bitten um unbedingte Terminvereinbarung.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen. Bitte fragen Sie am Empfangstresen nach.
Dokumentenabholer und Berlinpasskunden benötigen keinen Termin. Bitte melden Sie sich am Empfangstresen zum Erhalt einer Wartenummer.
Der Aufruf zum Kundenbetreuer erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Was bedeutet der Begriff “Dringlichkeit” bzw. “besonderer Wohnbedarf” im WBS-Verfahren?
Der Begriff „Dringlichkeit“ ist eine ältere und gebräuchlichere Bezeichnung für den "besonderen Wohnbedarf".
"Besonderer Wohnbedarf" bedeutet nicht “bevorzugte Bearbeitung” des Antrages.
"Besonderer Wohnbedarf" wird für Personen anerkannt, die der behördlichen Hilfe bei der Wohnungssuche bedürfen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten objektbezogenen WBS, der erteilt werden kann, wenn die Nettokaltmiete der aufzugebenen Wohnung pro m² geringer ist, als die der in Aussicht stehenden.
Die Voraussetzungen zur Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfes" prüft das bezirkliche Wohnungsamt.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, können Sie überprüfen mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Str. möglich.
Fahrstühle sind vorhanden.
WC nach DIN 18024 sind vorhanden.
Behindertenparkplätze sind vorhanden.
Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
S-Bahn Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47
S-Bahn Anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4
U-Bahn Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: M46, 104
Bus Martin-Luther-Str. (mit Fußweg): 106