Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

Regelungen während der Corona-Pandemie

Entsprechend der Infektionsschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-Cov-2 sind persönliche Kontaktsituationen so zu gestalten, dass sie zu keiner gesundheitlichen Gefährdung führen. Die unterschiedlichen räumlichen Bedingungen der Ämter lassen deshalb nur ein beschränktes Terminangebot zu.

Ab dem 25.05.2020 können wieder online oder telefonisch über das Bürgertelefon „115“ Termine bei den Bürgerämtern in begrenztem Umfang gebucht werden.
Zunächst stehen Termine vorrangig für Dienstleistungen mit oberster Priorität zur Verfügung. Dazu zählen Anmeldung einer Wohnung, sowie Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Führungszeugnisse oder Führerscheinangelegenheiten.

Bei den Standesämtern werden Termine weiterhin nur per Telefon oder eMail vergeben. Priorität bei der Terminvergabe haben Beurkundungen im Zusammenhang mit Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen sowie die Verpflichtung zur Vorlage von Originalunterlagen.

Darüber hinaus können über die bezirklichen Telefonnummern individuelle dringende Terminbedarfe geklärt und Termine vereinbart werden.